Frau bei Behandlung beim Zahnarzt Zahnarztbesuch
Was Privatversicherte über den Besuch der Zahnarztpraxis wissen sollten
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Sie müssen zum Zahnarzt?

Es gibt nicht besonders viele Menschen, die mit Freude zum Zahnarzt gehen. Deswegen den Besuch beim Zahnarzt zu meiden, rächt sich irgendwann – spätestens wenn es weh tut. Daher ist und bleibt die einzige Lösung vorbeugen.

Tägliche Zahnpflege, verbunden mit regelmäßiger Kontrolle und individueller Vorsorge- bzw. Prophylaxe-Behandlung beim Zahnarzt, hält Ihre Zähne gesund. Das verhindert schmerzvolle Zahnbehandlungen oder gar Zahnersatz.

Hier lesen Sie, was Sie als Privatpatient vor dem Zahnarztbesuch berücksichtigen sollten und welche Dinge im Hinblick auf die spätere Erstattung wichtig sind.  

Hintergrundbild Wissenswertes

Vor dem Zahnarztbesuch

Wissenswertes, bevor Sie zum Zahnarzt gehen

Zahnstaffel

Tarife

Versichertenkarte

Vorsorge / Prophylaxe

Prophylaxe

Hinweis für Beihilfeberechtigte

Grunduntersuchung und Instruktion zur Zahnpflege

Professionelle Zahnreinigung

Fluoridierung

Zahnfleischerkrankungen

Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Warum ist die Unterscheidung bei der Erstattung wichtig?

Was zählt zu Zahnersatz?

Tarifliche Erstattung

Was zählt zur Zahnbehandlung?

Material- und Laborkosten

Zahntechnische Leistungen

Auf welcher Grundlage werden Labor- und Materialkosten berechnet?

Sachkostenliste

Was zählt zur Zahnbehandlung?

Kieferorthopädie

Die Höhe der möglichen Erstattung hängt von dem von Ihnen gewählten Tarif ab und davon, ob die Maßnahme vor Erreichen des 18. Lebensjahres begonnen wurde oder erst danach. Für Maßnahmen, die vor dem 18. Geburtstag begonnen wurden, gilt ein etwas höherer Versicherungsschutz.

Auch für kieferorthopädische Maßnahmen empfiehlt es sich vor der Behandlung einen Heil- und Kosten­plan inkl. Kostenvoranschlag des zahntechnischen Labors einzureichen. So wissen Sie vorab, hoch Ihr Eigenanteil sein wird.

Ein Heil-und Kostenplan ist insbesondere für umfangreiche Maßnahmen sinnvoll. So kann er auch für Parodontose-Behandlungen sinnvoll sein, denn dann wissen Sie mit welchen Kosten zu rechnen ist und können durch uns prüfen lassen, ob und wie hoch Ihr Eigenanteil ist.

Hinweis für Beihilfeberechtigte:

Für kieferorthopädische Leistungen sollten Sie - vor Aufnahme der Behandlung - den Heil- und Kostenplan auch Ihrer Beihilfefestsetzungsstelle vorlegen. So wissen Sie, welche Kosten von der Beihilfe übernommen werden.

Hier können Sie Ihren Versicherungstarif auswählen und nachschauen, welche Erstattung für Kieferorthopädische Behandlungen für Ihren Tarif gilt. Welchen Tarif Sie abgeschlossen haben, entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.

Kind beim Zahnarzt - Zahnspangen-Reinigung
Hintergrundbild FAQs

Abrechnung des Arztes

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt erhalten?

Sie haben darüber hinaus Fragen zu Ihrer Rechnung?

Wie berechnet mein Zahnarzt seine Leistung?

Einreichen von Rechnungen bei DBV

Wie bearbeitet DBV die eingereichten Rechnungen?

Hier erläutern wir Ihnen, wie unsere Abrechnung zu verstehen ist

Leistungsbeschreibungen zu wichtigen Tarifen im Überblick

Tarife für Beihilfeberechtigte:

Leistungsbeschreibung - Tarif Vision B-U (PDF, 26 KB)Leistungsbeschreibung - Tarif BN3-1-U (PDF, 12 KB)Leistungsbeschreibung -Tarif BN3-2-U (PDF, 11 KB)Leistungsbeschreibung Tarif BZ-U (PDF, 32 KB)Leistungsbeschreibung Tarif BN1-1-U (PDF, 14 KB)Leistungsbeschreibung Tarif BN1-2-U (PDF, 14 KB)