Warum Beihilfe für Beamtenanwärter?
Beamtenanwärter sind nicht, wie Arbeiter und Angestellte, gesetzlich krankenversichert. Der Dienstherr leistet im Krankheitsfall eine Beihilfe zu den Krankheitskosten (individuelle Beihilfe), die allerdings nur einen Teil der Kosten abdeckt.
Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern.