Schutz im Dienst: Mit unserer Haftpflicht für Soldaten
Wer einem anderen Schaden zufügt und dafür haftet, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich. Zum Glück sind es in der Regel nur kleine Missgeschicke, die einen Schaden verursachen.
Wenn allerdings Schäden an hohen Sachwerten entstehen oder gar Personen zu Schaden kommen, geht es schnell um hohe Summen, die ersetzt werden müssen. Auch Soldatinnen und Soldaten bilden hierbei keine Ausnahme.
Regresshöhe bei Soldaten
Die derzeit gültigen Richtlinien für die Einziehung von Schadenersatzforderungen der Bundeswehr „Einziehungsrichtlinien“ definieren die Schwere der Schuld und damit die Höhe der Ersatzforderungen. Bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn haftet der Soldat in unbegrenzter Höhe.
Hat er die Dienstpflichtverletzung zwar wissentlich in Kauf genommen, wollte aber den Dienstherrn nicht schädigen, beträgt die Regressnahme sechs brutto Monatsgehälter. Bei grob fahrlässigem Verhalten beträgt sie immer noch drei Monatsgehälter. Nur bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nicht. Da ist es besser, Sie sichern sich vorher ab.