Haftung bei Lehrern
Im schulischen Dienst können kleine Ursachen eine große Wirkung haben
Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es oft nur kleine Missgeschicke, die passieren. Wenn es allerdings um hohe Sachwerte geht – oder gar Personen zu Schaden kommen – kann es schnell um immense Schadensersatz-Summen gehen.
In Ihrer Tätigkeit als Lehrer gibt es jedoch eine Besonderheit:
Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Schulträger. Sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte können jedoch von Dienstherren zu Schadensersatz („Regress“) herangezogen werden. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Dienstpflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist dann Vorsicht besser als Nachsicht.