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Privathaftpflicht vs. Diensthaftpflicht – wir erklären Ihnen den Unterschied

Haftpflichtversicherungen gehören zu den grundlegenden Absicherungen in Ihrem Leben. Sie schützen vor finanziellen Belastungen, die durch Schäden an Dritten entstehen können. In diesem Artikel wollen wir den Fokus auf die Privathaftpflichtversicherung und die Diensthaftpflichtversicherung legen. Beide haben unterschiedliche Anwendungsbereiche und es ist wichtig, die Unterschiede zu verstehen, um die passende Absicherung für Ihre Bedürfnisse zu wählen. Ein komplexes Thema, aber keine Sorge – wir führen Sie Schritt-für-Schritt an die Sache heran.

Die Privathaftpflichtversicherung: Schutz für den Einzelnen

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der essenziellen Versicherungen für jeden Einzelnen. Sie deckt Schäden, die Sie anderen unbeabsichtigt zufügen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie einen anderen Fußgänger im Gedränge stoßen oder versehentlich das Smartphone eines Freundes beschädigen. Die Privathaftpflicht springt hier ein und übernimmt die Kosten für die entstandenen Schäden.

  • Personenschäden: Die Privathaftpflicht übernimmt Kosten, die durch Verletzungen oder Gesundheitsschäden verursacht wurden, wenn Sie dafür verantwortlich sind. Zum Beispiel, wenn jemand auf Ihrem Grundstück stolpert und sich verletzt.
  • Sachschäden: Diese Versicherung deckt Schäden an fremdem Eigentum ab, die durch Sie oder, falls mitversichert, Ihre Familie verursacht wurden. Beispielsweise, wenn Sie das Auto eines Freundes versehentlich beschädigen oder Ihre Kinder beim Spielen etwas kaputtmachen. Ebenso kann die Versicherung greifen, wenn persönliche Gegenstände abhandenkommen.
  • Vermögensschäden: Falls Sie jemanden in finanzielle Schwierigkeiten bringen, können die Kosten für daraus resultierende Vermögensschäden von der Privathaftpflicht übernommen werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie versehentlich vertrauliche Informationen weitergeben.

Prüfen Sie in der Police Ihrer Versicherung, was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. In der Regel deckt eine Privathaftpflichtversicherung NICHT ab:

  • Schäden an Ihrem Eigentum
  • Gesundheitsschäden ihrerseits (hierfür haben Sie eine Krankenversicherung)
  • Schäden durch vorsätzliche Handlungen
  • Schäden durch nicht erfüllte vertragliche Verpflichtungen
  • Schäden durch gefährliche oder gewerbliche Tätigkeiten
  • Fahrzeugschäden (hierfür greift die KFZ-Versicherung)

Die Diensthaftpflichtversicherung: Schutz im beruflichen Umfeld

Während die private Haftpflicht Sie in Ihrem privatem Leben schützt, schützt Sie die Diensthaftpflicht bei Ihren beruflichen Tätigkeiten.

Absicherung durch die Diensthaftpflicht

  • Berufliche Fehlberatung 
  • Fehlerhafte Dienstleistungen: Wenn die von Ihnen erbrachte Dienstleistung zu einem Schaden führt, können die Kosten für die Behebung des Schadens oder eventuelle Schadensersatzansprüche von der Diensthaftpflicht gedeckt werden.
  • Verletzung von Vertragspflichten: Wenn Sie gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen und dadurch Schäden entstehen, kann die Diensthaftpflicht diese Kosten übernehmen. Das kann zum Beispiel die Verzögerungen in Projekten betreffen.

Was die Diensthaftpflicht NICHT abdeckt

  • Vorsätzliche Handlungen
  • Schäden durch vorsätzliche Verletzung von gesetzlichen Vorschriften

Wie Sie sehen, haben die Privathaftpflicht und die Diensthaftpflicht eines gemeinsam: Sie sind darauf ausgelegt, Sie vor finanziellen Belastungen zu schützen, die durch fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden an Dritten entstehen können. Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge je nach Versicherungspolice variieren können. Ebenso können die entsprechenden Beiträge variieren, je nachdem, was Sie mit Ihrer Versicherung abdecken möchten.

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