Beihilfeberechtigte ohne Kinder
Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50 %, das heißt
Ausnahmen bilden hier die Bundesländer Hessen und Bremen, da andere Beihilfebemessungssätze gelten.
Während Ihrer Ausbildung als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt. D. h., Ihr Dienstherr beteiligt sich im Rahmen der individuellen Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.
Anders als Arbeitnehmer erhalten Sie keinen Zuschuss zur monatlichen Krankenversicherung, sondern bekommen einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet.
Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern.
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