Absicherung Ihrer Versorgungslücke
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünf jährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie keinerlei Versorgungsleistungen.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für den Beamten auf Widerruf.
Das heißt Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen.