Die klassische Form von Beihilfe ist die sogenannte individuelle Beihilfe. Diese wird von Bund und Ländern für alle Beamte, Beamtenanwärter und Referendare angeboten. Hierbei übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten. Der übrige Teil der Kosten ist über beihilfekonforme Tarife in der privaten Krankenversicherung abzusichern. Diese Tarife könne z.B. bei der DBV abgeschlossen werden.
In einzelnen Bundesländern können Beamte neuerdings zwischen der individuellen Beihilfe und pauschalen Beihilfe wählen. Diese Wahlmöglichkeit besteht derzeit nur in folgenden Bundesländern:
Seit 01.08.2018: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen
Wie funktioniert die pauschale Beihilfe?
Bei der pauschalen Beihilfe muss die beihilfeberechtigte Person entweder freiwillig in der GKV oder im entsprechenden Umfang in der PKV versichert sein. Hierfür kommen z.B. die Krankenvollversicherungstarife von AXA in Frage. Entsprechende Produktinformationen finden Sie hier:
Private Krankenversicherung von AXA
Bei der pauschalen Beihilfe übernimmt der Dienstherr 50% des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags. Ausgenommen davon sind die Kosten der Pflegepflichtversicherung. Hier besteht unverändert Anspruch auf individuelle Beihilfe entsprechend der Beihilfebemessungssätze des Bundes. Die pauschale Beihilfe erhöht sich nicht beim Wechsel von GKV zur PKV oder umgekehrt. Sie erhöht sich auch nicht bei Änderungen des bisherigen Krankenversicherungsumfangs. Die pauschale Beihilfe ist von dem Beihilfeberechtigten bei seinem Dienstherrn zu beantragen. Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn der Beihilfeberechtigte auch auf die individuelle Beihilfe verzichtet. Die Entscheidung, die Pauschale in Anspruch zu nehmen, ist unwiderruflich – bei Beamten auf Widerruf jedoch nur für die Dauer der Verbeamtung auf Widerruf.
Für wen gilt die pauschale Beihilfe?
Für Beamte/ Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Angehörige der oben genannten Bundesländer, sofern der Beamte / Versorgungsempfänger die pauschale Beihilfe bei seinem Dienstherrn beantragt hat.