Berufsphasen Lehrer Beratungskonzept für Lehrer und Lehramtsanwärter
- Für Beamte auf Widerruf (Anwärter)
- Für Beamte auf Probe
- Für Beamte auf Lebenszeit
Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf steht unmittelbar bevor oder hat gerade stattgefunden. Schon in dieser Phase Ihrer Laufbahn haben Sie besondere Versorgungsansprüche und erhalten Anwärterbezüge. Für Sie besteht jedoch echter Handlungsbedarf, wenn es um die Themen Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht (bzw. Berufshaftpflicht) und Krankheit geht. Als nächstes werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt, bzw. setzen Ihre Laufbahn als angestellter Lehrer fort. Für Sie ist es jetzt wichtig, dass Ihr Versicherungsschutz einfach an den veränderten Bedarf angepasst werden kann.
Wenn Sie noch Student sind, sichern Sie sich die garantierte Aufnahme in die Private Krankenversicherung durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Denn sollten Sie bis zum Beginn des Referendariats erkranken, führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen nicht zu höheren Beiträgen in Ihrer privaten Krankenversicherung.
Beamter auf Widerruf (Anwärter)
Beamter auf Probe
Beamter auf Lebenszeit
Sie beginnen Ihre Laufbahn als Lehrer im Angestelltenverhältnis. Dadurch sind Sie zu Beginn in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Damit Sie sich den Einstieg in die Private Krankenversicherung frühzeitig sichern können, empfehlen wir Ihnen eine Anwartschaftsversicherung. Und Sie ergänzen damit Ihre Krankenversicherung auf sinnvolle Weise.
Eine private Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist unerlässlich. Denn eines ist sicher: Mit dem gesetzlichen Versorgungsanspruch könnten Sie Ihren heutigen Lebensstandard nicht annähernd halten. Und unsere Berufsunfähigkeitsversicherung würde in diesem Falle einspringen.
Sollten Sie verbeamtet werden, passt sich unsere Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch an und wird zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es ja meistens kleine Missgeschicke, die einem passieren: eine Schramme auf dem Glastisch der Bekannten oder ein Rotweinfleck auf dem Sofa der Freunde. Wenn es allerdings um Schäden an hohen Sachwerten geht – oder gar Personen zu Schaden kommen, entstehen schnell immense Summen. Der Abschluss einer Privat- und Diensthaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. In Ihrer Tätigkeit als angestellter Lehrer gibt es eine Besonderheit:
Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Träger der öffentlichen Schule, wenn Ihrem Arbeitsvertrag entweder der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegt. Im Rahmen dieser tarifvertraglichen Regelung kann der Arbeitgeber Sie aber in Regress nehmen.
Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Wir bieten Ihnen Lösungen, die genau zu Ihnen passen und von vielen Lehrerverbänden und Gewerkschaften empfohlen werden.