Unsere Beratung: kompetent und persönlich
Die Experten der DBV ermitteln gemeinsam mit Ihnen den optimalen Schutz für Sie:
0800 3203207
Mo - Fr von 8.00 - 20.00 Uhr.
Kostenfrei aus allen deutschen Netzen.
Ob privat oder im Dienst: schon eine kurze Unachtsamkeit oder ein kleiner Fehler von Ihnen kann massiven Schaden anrichten, für den Sie in vollem Umfang haften. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann der Anspruch auf Schadensersatz in die Millionen gehen. Deshalb ist die Kombination aus Privater Haftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes unverzichtbar: Sie kommt auf, wenn durch Ihre Schuld Sachschäden, Vermögensverluste oder Personenschäden entstehen. Und schützt Sie so vor finanziellen Folgen, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können.
Ein Physiklehrer lässt seine Klasse einen Versuch aufbauen. Dabei erklärt er die Versuchsanordnung nicht ausführlich genug. In der Folge überhitzen teure Messgeräte so stark, dass sie Schaden nehmen und ersetzt werden müssen.
Während einer Einsatzfahrt verursacht ein Polizeibeamter einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Das Gericht urteilt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat und daher für den Schaden haften muss.
Ein Bediensteter des Jugendamtes verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen der Familienbetreuung. Ein Kind, für das er Verantwortung trägt, erleidet dadurch einen Unfall – für die entstehenden Kosten muss der Jugendamtsbedienstete aufkommen.
Vergisst ein Bediensteter der Allgemeinen Verwaltung, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen und der Anspruch fällt weg.
Zögert ein Bediensteter des Finanzamts die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus, verjährt die Steuerschuld und dem Staat entgehen Steuereinnahmen
Entzieht ein Bediensteter des Ordnungsamts einem Gastwirt ungerechtfertigt die Gaststättenerlaubnis, kann der Gastwirt den Gewinnausfall einklagen.
S
Grundschutz
M
Gut versichert
L
Premiumschutz
Leistungen (Highlights) der Privathaftpflichtversicherung
Baustein Diensthaftpflicht (wählbar)
• Versicherungssumme bis 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (z. B. an Schuleigentum, durch Schul-/Diensthunde oder -pferde, durch Waffen/Munition, durch Maschinen, Geräte sowie Luft- und Wasserfahrzeuge)
• Geräteregress und Regress bei nicht versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen
• Leistung bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände bis jew. 100.000 Euro (pers. Ausrüstungsgegenstände bis zu 5.000 Euro)
• Weltweiter Schutz, ohne zeitl. Begrenzung
• Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
Baustein Vermögensschadenhaftpflicht (wählbar)
• Versicherungssumme bis 25.000 €
• Leistung bei Kassenfehlbeträgen bis 2.000 Euro
• Weltweiter Schutz, ohne zeitliche Begrenzung
• Nachhaftung bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
• Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die Sie unabsichtlich im Privatleben verursachen, schützt aber nicht vor Ansprüchen, die durch Ihre Handlungen im Beruf bzw. Dienst entstehen. Durch die Kombination von Privater Haftpflicht und der Diensthaftpflichtversicherung der DBV sind Sie rundum gut abgesichert und haben im Ernstfall nur einen Ansprechpartner, der Ihnen kompetent zur Seite steht.
Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes müssen im Dienst (bzw. Beruf) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einstehen, die sie durch ihre dienstliche/berufliche Tätigkeit dem Dienstherrn (bzw. Arbeitgeber) oder anderen zufügen. Im Ernstfall – z. B. bei grober Fahrlässigkeit – können Schadenersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe auf Sie zukommen. Daher sind Berufshaftpflichtversicherungen – also Dienst- und Vermögensschadenhaftpflicht – sehr sinnvolle und wichtige Bestandteile der individuellen Vorsorge.
Der Haftpflichtschutz gehört zwar zu den wichtigsten Versicherungen, ist aber dennoch sehr günstig und passt sich Ihren individuellen Bedürfnissen an. Sie bleiben dabei flexibel und können Ihren Versicherungsschutz jederzeit durch Leistungsbausteine erweitern. Unser Privathaftpflichttarif S beginnt schon mit 1,62 € monatlich. Der Baustein Diensthaftpflicht mit 0,43 € monatlich beim Tarif M. Berechnen Sie den für Sie passenden Tarif jetzt einfach selbst!
Tarif berechnenDie private Haftpflichtversicherung leistet, wenn Dritten durch Ihre Fahrlässigkeit Schaden entsteht. Abgedeckt sind:
Personenschäden,
wenn ein Mensch durch Ihre Unachtsamkeit verletzt wird oder stirbt.
Sachschäden,
wenn Sie versehentlich etwas beschädigen, das jemand anderem gehört.
Vermögensschäden,
z. B. falls durch Ihre Schuld jemand nicht arbeiten kann und Gehaltsausfall hat.
Mietsachschäden,
wenn Sie etwa an angemieteten Räumen aus Versehen Fußböden beschädigen.
Die Haftpflichtversicherung kommt nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Schäden auf, die Sie verursacht haben. Gerade bei Personenschäden können Ansprüche schnell enorme Höhen erreichen, wenn etwa Ihretwegen jemand so verletzt wird, dass Krankenhausaufenthalt und Reha-Maßnahmen erforderlich werden – oder wenn sogar jemand zu Tode kommt. Wählen Sie daher eine Versicherungssumme in ausreichender Höhe. Wir beraten Sie gern individuell!
* So haben wir gerechnet: Sie haben Linie S mit der Diensthaftpflicht gewählt. Sie sind Single, 26 Jahre und wohnen in PLZ 15230. Sie sind die letzten 2 Jahre schadenfrei und haben eine jährliche Zahlweise mit Lastschriftverfahren gewählt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 300 €. Der Beitrag weist die monatliche Belastung bei jährlicher Zahlweise aus.
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