Wenn Sie als Beamter oder Beamtenanwärter im Öffentlichen Dienst tätig sind, erhalten Sie im Krankheitsfall eine individuelle Beihilfe. Das bedeutet, dass Ihr Dienstherr Ihre Krankheitskosten bis zu einem bestimmten Betrag erstattet. Diese Beihilfe ist je nach Dienstherr (Bund oder Bundesland) unterschiedlich hoch und beträgt zum Beispiel für Beamte 50 Prozent, für Ehepartner 70 Prozent und für Kinder 80 Prozent.
Für den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten besteht auch für Beamte und Beamtenanwärter die Krankenversicherungs-Pflicht. Private Krankenversicherungen (PKV) bieten daher spezielle Tarife an, die auf den jeweiligen Beihilfesatz abgestimmt sind. Dieser Versicherungsschutz kann je nach persönlichem Bedarf durch weitere Zusatztarife ergänzt werden, zum Beispiel durch einen Beihilfeergänzungstarif, der die Kosten übernimmt, wenn die Beihilfe nicht die gleichen Leistungen bietet wie die private Krankenversicherung.