Anhand der folgenden Beispiele wollen wir Sie auf die wichtigsten Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens aufmerksam machen:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Das fünfjährige Kind stößt bei einem Bekanntenbesuch die wertvolle Vase um oder fährt mit dem Roller einen Passanten an. Die Eltern haften für den Schaden, wenn sie ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben.
Dienstherr
Die Haushälterin schüttet beim Servieren versehentlich Rotwein auf das Kleid einer Besucherin. Diese will vom Versicherungsnehmer als Dienstherrn der Haushaltshilfe den Schaden ersetzt bekommen. Oder die Haushaltshilfe kommt selbst zu Schaden und bricht sich beispielsweise das Bein. Die Krankenkasse Ihrer Angestellten stellt eine Regressforderung, da die Leiter, auf der sie stand, nicht in ordnungsgemäßem Zustand war.
Wohnbereich
Auch eine Wohnung birgt Risiken. Beispielsweise löst sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten und beschädigt ein geparktes Auto oder die selbst angebrachte Deckenlampe des Mieters fällt herunter und verletzt eine Besucherin am Kopf. Sehr häufig kommt es vor, dass der Vermieter die Streu- und Reinigungspflicht mit dem Mietvertrag auf den Mieter überträgt. Je nach Vereinbarung ist der Mieter dann zum Streuen auf den Gehsteigen, auf den Zufahrtswegen und zum Reinigen des Hauseingangs und Treppenflurs verpflichtet. Dieses zusätzliche Risiko umfasst die Privathaftpflichtversicherung ebenfalls.
Verkehrsteilnehmer
Nicht selten sind Fußgänger oder Radfahrer für Unfälle im Straßenverkehr verantwortlich und haften für daraus resultierende Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Sport
Ob beim Fußballspielen der Gegner durch ein unbeabsichtigtes Foul verletzt wird oder beim „Streetball“ der Ball im Eifer des Gefechtes nicht im Korb, sondern in der Fensterscheibe des Nachbarhauses landet – hier schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung.
Tiere
Der sonst so friedliche Hund beißt den Briefträger oder das Pferd scheut und verletzt einen Spaziergänger. Vor den Folgen solcher Situationen schützt Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Heizöltank
Der zum Wohngebäude gehörende Heizöltank wird undicht und auslaufendes Heizöl verseucht das Grundwasser. Hier kommt die Gewässerschadenshaftpflichtversicherung ins Spiel und trägt die entstehenden Kosten.