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Ärztin im Gespräch

Pauschale Beihilfe: Das müssen Beamtinnen und Beamte wissen

Der Dienstherr steht in der Fürsorgepflicht und gewährt Beamten mit der Beihilfe einen Zuschuss zu den anfallenden Krankheitskosten. 

Die pauschale Beihilfe ist eine neue Form der Beihilfe. Sie ergänzt das Beamtenrecht seit ihrer Einführung. Diese pauschale Form deckt die Hälfte der monatlichen Kosten einer Krankenvollversicherung ab.

Wissenswertes zur Beihilfe als Zuschuss

Infografik zur pauschalen Beihilfe

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenversicherungssystem für Beamte. Mit ihr übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall. Auch Pflegeleistungen sowie Entbindungen gehören dazu. Zudem werden Schutzimpfungen oder Maßnahmen zur Vorsorge teilweise erstattet.

Die Eigenvorsorge in Form einer privaten Krankenversicherung  ergänzt die Leistungen der Beihilfe. Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden bei der Beihilfe die Kosten erstattet. Als Versicherter einer PKV (private Krankenkasse) erhalten Beamte eine Rechnung wie jeder Privatpatient. Nach dem entsprechenden Bemessungssatz erstattet der Dienstherr danach die beihilfefähigen Aufwendungen.

Pauschale Beihilfe vs. individuelle Beihilfe: Vorteile und Nachteile

Seit Anfang 2024 können Beamte in acht von 16 Bundesländern zwischen individueller Beihilfe und pauschaler Beihilfe als Alternative wählen. Pauschal heißt, dass die Hälfte der monatlichen Kosten einer Krankenvollversicherung übernommen wird. Die können Beamte oder Anwärter bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abschließen.

Vorteile der pauschalen Beihilfe

  • Relativ einfache Abwicklung
    Es müssen keine Belege geprüft werden.
  • Planbare Kosten
    Durch einen festgelegten Betrag sind Gesundheitskosten leichter planbar.

Nachteile der pauschalen Beihilfe

  • Mögliche Unterdeckung
    Die pauschale Beihilfe deckt unter Umständen nicht alle Gesundheitskosten ab.
  • Fehlende Flexibilität
    Weniger flexibel, da die pauschale Beihilfe nicht auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist.
  • Potenzielle Ungerechtigkeit
    Beamte mit höheren Gesundheitskosten können benachteiligt sein. Denn sie erhalten keinen vollen Erstattungsbetrag.
  • Begrenzte Anpassungsmöglichkeiten
    Die Höhe der pauschalen Beihilfe wird in der Regel festgelegt und ist dann nicht anpassbar. 
  • Unwiderruflich
    Einmal gefällt, ist die die Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich.

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Keine einheitlichen Regeln für pauschale Beihilfe

Die Vorschriften für die pauschale Beihilfe sind nicht einfach. Zum einen hat der Bund als Dienstherr eigene Regeln. Zum anderen gibt es in jedem Bundesland mit pauschaler Beihilfe spezifische Regelungen. Die betreffen z. B. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Zweibettzimmer. Dazu gehören außerdem die Möglichkeit der pauschalen Beihilfegewährung für freiwillig in gesetzlich versicherte Beamte oder Zuzahlungen zu Arzneimitteln. 

Das sind einige Beispiele des komplexen und nicht leicht zu durchschauenden Regelwerks. Wer vor der Wahl und Entscheidung zwischen individueller und pauschaler Beihilfe steht, braucht vorher unbedingt eine ausführliche und persönliche Beratung.

Fragen und Antworten pauschale Beihilfe

Häufige Fragen zur pauschalen Beihilfe

Wie erhalte ich die pauschale Beihilfe? Brauche ich einen Antrag?

Die pauschale Beihilfe muss beantragt werden. Das kann die beihilfeberechtigte Person, eine bevollmächtigte Person oder ein gesetzlicher Vertreter erledigen. Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich auf dem entsprechenden Vordruck bei der Beihilfestelle des Landesverwaltungsamtes eingehen muss.

Ab wann wird die pauschale Beihilfe gewährt? 

Die pauschale Beihilfe wird ab dem ersten Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats gewährt. Voraussetzung sind sowohl Verzicht auf individuelle Beihilfe sowie der Nachweis einer Krankheitskostenvollversicherung.

Für wen ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?

Lohnen kann sich die pauschale Beihilfe für Beamte mit schwereren Vorerkrankungen, in niedrigen Besoldungsgruppen (unter A10), in regelmäßiger Teilzeit sowie für Beamte mit geringen Einkünften im Ruhestand.

Doch vor allem das Risiko, im Alter höhere Beiträge zahlen zu müssen als ein Beamter mit individueller Beihilfe, und das Problem des Bundeslandwechsels machen die pauschale Beihilfe eher unattraktiv. Information ist das A und O.

Wie hoch ist die pauschale Beihilfe?

Die pauschale Beihilfe wird für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörigen extra berechnet und dann addiert. Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt:

  • für freiwillig gesetzlich Versicherte die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages der beihilfeberechtigten Person; die Kosten der Versicherung bemessen sich nach allgemeinem Beitragssatz und Krankenkassen-Zusatzbeitrag
  • bei vollständig privat krankenversicherten Personen höchstens die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages, begrenzt auf die Hälfte des Beitrages einer im Basistarif (§ 152 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz) versicherten Person; Zusatzversicherungen wie Beihilfeergänzungstarife oder Krankentagegeld berücksichtigt die pauschale Beihilfe nicht 
  • für berücksichtigungsfähige, gesetzlich versicherte Angehörige die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages; der vermindert sich um Beitragsanteile von Arbeitgebern oder Sozialversicherungsträgern

Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen? Wer kann die pauschale Beihilfe nicht beantragen? 

Die pauschale Beihilfe kann von Beamten und Beamtenanwärtern beantragt werden, die in Bundesländern wohnen, in denen diese Form der Beihilfe eingeführt wurde. Seit Anfang 2024 gibt es sie für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen, Bremen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hamburg und Thüringen. 

In allen anderen Bundesländern können die Beamten und Beamtenanwärter die pauschale Beihilfe aktuell nicht beantragen.

Was passiert, wenn ich in ein Bundesland wechsle, das keine pauschale Beihilfe anbietet? 

Wenn Sie als Beihilfeberechtigte in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe wechseln, entfällt der Anspruch. Sie müssen dann allein den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung tragen. 

Normalerweise beantragen Sie dann individuelle Beihilfe und versichern sich für die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten privat. Bei Vorerkrankungen drohen dann Risikozuschläge oder es ist lediglich noch eine Versicherung im brancheneinheitlichen Basistarif möglich.

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